Allgemeine Geschäftsbedingungen
AT&FP Performance Marketing GbR
Jura Straße 2, 73119 Zell u.A., Deutschland
Geschäftsführer: Fabio Pinnisi, Tim Toska, Falk Hansen
§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung der AGB
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen AT & FP Performance Marketing und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AT & FP Performance Marketing ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. schriftlich oder über das Angebotstool von lexoffice). In jedem Fall erfolgt anschließend eine schriftliche Auftragsbestätigung durch AT & FP Performance Marketing in Textform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden; ansonsten gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung richten sich nach dem Einzelvertrag oder der jeweils aktuellen Preisliste.
AT & FP Performance Marketing ist dazu berechtigt, alle vom Kunden bestellten und erbrachten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist AT & FP Performance Marketing berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie etwaige Verzugskosten zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Das Eigentum an gelieferten Unterlagen und Arbeitsergebnissen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei AT & FP Performance Marketing.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Kontingente
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit zulässig. Maßgeblich für Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist ist ausschließlich das Datum der Auftragsbestätigung.
Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit.
Mit der Vertragsverlängerung werden die vertraglich vereinbarten Kontingente fortgeführt. Nicht verbrauchte Kontingente aus der vorherigen Vertragslaufzeit werden in die Verlängerungsperiode übertragen und bleiben bestehen. Die Kontingente sind unabhängig vom ursprünglichen Kaufdatum gültig.
§ 6 Nutzung von Bewerberdaten
Soweit der Kunde einen im Rahmen der Leistungserbringung präsentierten Bewerber ablehnt oder als ungeeignet kennzeichnet und der Bewerber ausdrücklich in die weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten bei AT & FP Performance Marketing eingewilligt hat, ist AT & FP Performance Marketing berechtigt, diesen Bewerber anderen Kunden als potenziellen Mitarbeiter vorzustellen.
Wird der Bewerber daraufhin bei einem anderen Kunden eingestellt, erhält der Kunde eine Gutschrift i. H. v. 10 % aus der Vermittlung an den mit anderen Kunden erzielten Netto-Umsatzes. Die Gutschrift wird mit zukünftigen Vergütungsforderungen aus Folgeaufträgen verrechnet; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 7 Zahlungsverzug und Inkasso
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist AT & FP Performance Marketing berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen.
Der Kunde trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Inkasso- und Anwaltskosten im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
AT & FP Performance Marketing haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei sonstigen Schäden haftet AT & FP Performance Marketing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag des jeweiligen Einzelauftrags, begrenzt ist.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
AT & FP übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.
Es wird ausdrücklich kein garantierter Erfolg geschuldet.
AT & FP Performance Marketing haftet nicht für Sperrungen, Aussetzungen oder Löschungen von Accounts oder Werbekonten durch Dritte, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch AT & FP Performance Marketing verursacht wurde.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von AT & FP Performance Marketing im Rahmen des Vertrags erstellten Konzepte, Kampagnen, Designs oder Materialien bleiben urheberrechtliches Eigentum von AT & FP Performance Marketing, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Materialien zur vertragsgemäßen Nutzung.
Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AT & FP Performance Marketing zulässig.
§ 10 Referenznennung
Die Nennung des Kunden als Referenz oder die Verwendung von Logos als Referenz ist mit dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung erlaubt.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
§ 12 Vertragsübertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AT & FP Performance Marketing. Dies gilt nicht für konzerninterne Umstrukturierungen oder Gesamtrechtsnachfolge.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von AT & FP Performance Marketing.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.