Allgemeine Geschäftsbedingungen
AT&FP Performance Marketing GbR
Jura Straße 2, 73119 Zell u.A. , Deutschland
Geschäftsführer: Fabio Pinnisi, Tim Toska, Falk Hansen
§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung der AGB
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen AT & FP Performance Marketing und Unternehmern im
2. Sinne des § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AT & FP Performance Marketing ihnen ausdrücklich
schriftlich zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
1. 2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme des Kunden und nachfolgende schriftliche
Auftragsbestätigung durch AT & FP Performance Marketing in Textform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der schriftlichen
Leistungsbeschreibung.
2. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider
Vertragsparteien.
3. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden; ansonsten
gelten sie als unverbindliche Richtwerte.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung richten sich nach dem Einzelvertrag oder der jeweils aktuellen
2. 3. 4. 5. Preisliste.
AT & FP Performance Marketing ist dazu berechtigt, alle vom Kunden bestellten und erbrachten Leistungen
abzurechen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist AT & FP
Performance Marketing berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie etwaige
Verzugskosten zu verlangen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Das Eigentum an gelieferten Unterlagen und Arbeitsergebnissen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei
AT & FP Performance Marketing.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Hauptvertrag. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt sie 3
Monate.
2. Verträge mit automatischer Verlängerung verlängern sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte
Vertragslaufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder des
jeweiligen Folgezeitraums schriftlich gekündigt werden.
3. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Mindestlaufzeit sowie zwischen Vertragsabschluss und Beginn
der Dienstleistung ist ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4. Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief).
§ 6 Nutzung von Bewerberdaten
1. Soweit der Kunde einen im Rahmen der Leistungserbringung präsentierten Bewerber ablehnt oder als
ungeeignet kennzeichnet und der Bewerber ausdrücklich in die weitere Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten bei AT & FP Performance Marketing eingewilligt hat, ist AT & FP Performance
Marketing berechtigt, diesen Bewerber anderen Kunden als potenziellen Mitarbeiter vorzustellen.
2. Wird der Bewerber daraufhin bei einem anderen Kunden eingestellt, erhält der Kunde eine Gutschrift i. H. v.
10 % aus der Vermittlung an den mit anderen Kunden erzielten Netto-Umsatzes. Die Gutschrift wird mit
zukünftigen Vergütungsforderungen aus Folgeaufträgen verrechnet; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.§ 7 Zahlungsverzug und Inkasso
1. 2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist AT & FP Performance Marketing berechtigt, die Leistung bis zum
vollständigen Ausgleich einzustellen.
Der Kunde trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Inkasso- und Anwaltskosten
im gesetzlich zulässigen Umfang.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
1. AT & FP Performance Marketing haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkhaf-tungsgesetz.
2. Bei sonstigen Schäden haftet AT & FP Performance Marketing nur bei Verletzung wesentlicher
Vertrags-pflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden,
höchstens jedoch auf den Betrag des jeweiligen Einzelauftrags, begrenzt ist.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. AT & FP übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte,
Unterlagen und umgesetzten Bausteine.
5. 6. Es wird ausdrücklich kein garantierter Erfolg geschuldet.
AT & FP Performance Marketing haftet nicht für Sperrungen, Aussetzungen oder Löschungen von Accounts
oder Werbekonten durch Dritte, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch AT & FP Performance
Marketing verursacht wurde.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Alle von AT & FP Performance Marketing im Rahmen des Vertrags erstellten Konzepte, Kampagnen, Designs
oder Materialien bleiben urheberrechtliches Eigentum von AT & FP Performance Marketing, sofern nicht aus-
drücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegen-ständlichen
Materialien zur vertragsgemäßen Nutzung.
3. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zu- stimmung von AT &
FP Performance Marketing zulässig.
§ 10 Referenznennung
Die Nennung des Kunden als Referenz oder die Verwendung von Logos als Referenz ist mit dessen vorheriger
schriftlicher Einwilligung erlaubt.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider
Vertragsparteien.
§ 12 Vertragsübertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von AT & FP Performance Marketing. Dies gilt nicht für konzerninterne Umstrukturierungen
oder Gesamtrechtsnachfolge.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von AT & FP
Performance Marketing.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.