AGB der AT & FP Performance Marketing GbR
Die AT & FP Performance Marketing GbR (nachfolgend die „Agentur") mit Sitz in Jura Straße 2, 73119 Zell u.A., Deutschland, erbringt Dienstleistungen unter anderem im Bereich Performance Marketing, Personalakquise sowie im Bereich Schulungen und Weiterbildungen.
Die Agentur wird von den Gesellschaftern Fabio Pinnisi und Tim Toska vertreten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden. Sie bezeichnen und definieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und regeln umfassend die Rechte und Pflichten, die sich aus der Vertragsbeziehung ergeben. Mit Abschluss eines Vertrags oder Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur erklärt sich der Kunde mit diesen AGB als vereinbart zustimmend.
Die Agentur ist ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB tätig. Verbraucher nach § 13 BGB werden von der Agentur nicht als Kunden akzeptiert und können keine Verträge mit der Agentur abschließen. „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist jede Person, die Leistungen der Agentur in Anspruch nimmt.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Leistungsumfang und -änderungen
§ 2 Termine
§ 3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung
§ 4 Kontingente
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
§ 6 Zurückbehaltungsrechte
§ 7 Schulungen und Weiterbildungen
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 9 Vermittlung und Vorstellung von Kandidaten
§ 10 Garantie und Garantiebedingungen
§ 11 Risiken bei Werbeanzeigen
§ 12 Haftungsbegrenzung, Verjährung
§ 13 Nutzungsrechte, Bewerberpool
§ 14 Leistungserbringung durch Dritte
§ 15 Vertraulichkeit, Referenznennung
§ 16 Elektronische Kommunikation, elektronische Rechnungsstellung
§ 17 Außerordentliche Kündigung
§ 18 Zusätzliche Stellen
§ 19 Gutschriften und Rabatte
§ 20 Vertragsübertragung
§ 21 Preisanpassung aufgrund Inflation
§ 22 Zahlungsverzug und Inkasso
§ 23 Eigentumsvorbehalt
§ 24 Datenschutz
§ 25 Force Majeure
§ 26 Textform
§ 27 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
§ 28 Sperrklausel
§ 1 Leistungsumfang und -änderungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
§ 2 Termine
Von der Agentur oder dem Kunden vorgeschlagene Termine, insbesondere für Besprechungen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von beiden Vertragsparteien zugesagt wurden. Fehlt eine ausdrückliche Zusage, sind vorgeschlagene Termine unverbindlich.
§ 3 Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses. Maßgeblich für Beginn, Laufzeit und Kündigungsfrist ist ausschließlich das Datum des Vertragsschlusses. Vorbereitungshandlungen (Bereitstellung von Unterlagen durch den Kunden, Planung, Erstellung der Werbeanzeigen, etc.) erfolgen in den ersten Wochen der Vertragslaufzeit.
Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit verlängern sich, sofern einzelvertraglich nicht abweichend vereinbart, automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um jeweils ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgerecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die automatische Verlängerung und sein Kündigungsrecht hingewiesen.
§ 4 Kontingente
Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Agentur Kontingente zu erwerben und diese für die Leistungen der Agentur zu verwenden. Die Preise und die konkreten Verwendungsmöglichkeiten der Kontingente richten sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag. Die Kontingente können flexibel im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Verwendungsmöglichkeiten eingesetzt werden.
Wurden die vom Kunden gebuchten Kontingente vollständig aufgebraucht, wird das ursprüngliche Kontingent des Kunden kostenpflichtig zu denselben Konditionen nachgebucht, sofern der Kunde der Nachbuchung nicht vor Verbrauch der bisherigen Kontingente widerspricht. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen spätestens drei Jahre nach Erwerb.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag oder der jeweils aktuellen Preisliste. Die Agentur ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten und erbrachten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Vereinbarte Zahlungen sind binnen sieben (7) Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie etwaige Verzugskosten zu verlangen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Zurückbehaltungsrechte
Kommt der Kunde mit der Leistung fälliger Vergütungen in Verzug, ist die Agentur dazu berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen, die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht weiter auszuführen.
Vereinbarte Entgelte sind auch im Fall des Zurückbehaltens von Leistungen nach dem vorangehenden Abs. (1) weiter vom Kunden zu entrichten.
§ 7 Schulungen und Weiterbildungen
Soweit Verträge Schulungen oder Weiterbildungen zum Gegenstand haben, werden die jeweiligen Schulungsinhalte, Unterlagen und Materialien von der Agentur nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und auf Basis des aktuellen Kenntnisstands zum Zeitpunkt der Erstellung zusammengestellt. Die Agentur übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Inhalte, sofern dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt insbesondere für dynamische Inhalte, die sich durch gesetzliche Änderungen, technische Entwicklungen oder sonstige Umstände kurzfristig ändern können. Die praktische Umsetzung der vermittelten Inhalte und Schulungsinhalte darf durch den Kunden ausschließlich in Zusammenarbeit mit qualifizierten Experten erfolgen.
Sofern Verträge Weiterbildungen zum Gegenstand haben, wird ausdrücklich kein garantierter Erfolg geschuldet. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Kunde durch die Teilnahme an der Weiterbildung bestimmte Lernziele, Kenntnisse, Fähigkeiten oder wirtschaftliche Ergebnisse erzielt. Der Erfolg der Weiterbildung hängt maßgeblich von den individuellen Voraussetzungen, der Lernbereitschaft und dem Engagement des Teilnehmers ab. Die Agentur verpflichtet sich lediglich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Weiterbildung und zur Vermittlung der vereinbarten Inhalte, übernimmt jedoch keine Haftung für den mangelnden Erfolg der Weiterbildungsmaßnahme oder das Ausbleiben bestimmter Ergebnisse.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
Für die erfolgreiche Gewinnung von Mitarbeitern ist die effektive Mitwirkung des Kunden fundamental. Ob und wie schnell der Kunde mit Hilfe der Agentur neue Mitarbeiter gewinnt, hängt daher auch maßgeblich vom Verhalten und den Eigenbemühungen des Kunden, insbesondere seinem Verhalten im Rahmen von Bewerbungsprozessen sowie den Konditionen der jeweiligen Arbeitsverträge ab. Dem Kunden ist bewusst, dass die Agentur auf diese Bemühungen aus der Sphäre des Kunden keinen Einfluss hat.
Die Agentur darf davon ausgehen, dass die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt sind und ist zu einer eigenen Nachprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit nicht verpflichtet. Die vom Kunden an die Agentur überlassenen Materialien (z.B. Marken, Logos, Fotos, Videos, Klänge, Texte, etc.) sind frei von Rechten Dritter zu übertragen bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte sind vertraglich zu sichern. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Agentur aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien durch Dritte aufgrund von Verstößen gegen geistiges Eigentum entstehen, frei.
Um sicherzustellen, dass die Agentur ihre Leistungen für den Kunden bestmöglich erbringen kann, ist der Kunde zur umfassenden Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat der Agentur daher sämtliche für die Erfüllung der Leistungspflichten der Agentur erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen unverzüglich, spätestens drei (3) Werktage nach Anfrage durch die Agentur, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich weiter dazu, der Agentur ein umfassendes und korrektes Bild vom Geschäftsbetrieb und der zu besetzenden Stelle zu geben und die Agentur über alle Änderungen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, unverzüglich zu informieren.
Sollen Werbeanzeigen oder weitere Leistungen über die Social-Media-Kanäle des Kunden oder über Google oder andere Anbieter von Werbeplattformen veröffentlicht werden, hat der Kunde der Agentur umfassenden Zugang zu den entsprechenden Plattformen zu gewähren und die erforderlichen Login-Daten bereitzustellen.
Die Agentur erbringt für den Kunden keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Kunde verpflichtet sich, alle rechtlichen Anforderungen für die geplanten Leistungen selbst einzuhalten und zu überwachen bzw. sich hierfür qualifizierte Berater hinzuzuzuziehen. Der Kunde hat insbesondere die erforderlichen Impressums- und Datenschutzpflichten, sowie sonstige rechtliche Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen und Marken- und Urheberrechte eigenständig zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ausfertigungen der Agentur umgehend und sorgfältig daraufhin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen vollständig und sachgerecht sind, und hat die Agentur unverzüglich über eventuelle Fehler oder inkorrekte Angaben zu informieren. Werden Ausfertigungen der Agentur nicht binnen drei (3) Werktagen durch den Kunden beanstandet, gelten sie als genehmigt für die weitere Verwendung durch die Agentur.
§ 9 Vermittlung und Vorstellung von Kandidaten
Definition: „Vorstellung“ ist jede Weitergabe eines Kandidatenprofils (insb. Name, Lebenslauf, Kontaktdaten, identifizierende Informationen) an den Kunden sowie die Organisation oder Anbahnung eines Interviews bzw. Kennenlerntermins.
Einwilligung des Kandidaten: Voraussetzung für eine Vorstellung ist die Einwilligung der Kandidaten. Wir holen die Einwilligung i. d. R. in Textform (z. B. E-Mail) ein und kann vom Kandidaten jederzeit widerrufen werden. Ohne vorliegende Einwilligung erfolgt keine Vorstellung und keine Weitergabe von Daten.
Keine Vorstellungspflicht: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vorstellung bestimmter, namentlich bezeichneter oder bereits vorqualifizierter Kandidaten. Die Weigerung der Erteilung oder der Widerruf der Einwilligung durch einen Kandidaten stellt weder einen Mangel der Leistung des Anbieters noch eine Pflichtverletzung dar und berechtigt nicht zu Minderung, Zurückbehaltung oder Schadensersatz.
Mitwirkung, Vertraulichkeit und Umgehungsverbot:
Der Kunde behandelt alle Kandidateninformationen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zum Zweck der Besetzungsentscheidung für die eigene Firma.
Ohne gesonderte Einwilligung des Kandidaten ist es dem Kunden untersagt, Kandidateninformationen an Dritte weiterzugeben oder den Kandidaten direkt zu kontaktieren.
Jede Umgehung der in dieser Klausel geregelten Einwilligungs- und Verfahrenspflichten verpflichtet den Kunden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens; unberührt bleiben etwaige vereinbarte Vermittlungsgebühren, die in diesem Fall als mindestens entstandener Schaden gelten. Uns bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist als der vorstehend genannte Mindestschaden.
Vorbekannte Kandidaten: Der Kunde teilt uns unverzüglich mit, wenn ihm ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt ist oder in den letzten 6 Monaten in einem Bewerbungsprozess mit ihm stand, wenn und soweit unsere Vergütung/Leistungserbringung von der Vorstellung nicht vorbekannter Kandidaten abhängt. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Datenschutz und Verantwortlichkeit:
Wir verarbeiten Kandidatendaten als eigenständig Verantwortlicher ausschließlich zum Zweck der Vermittlung und nur im Umfang einer vorliegenden Kandidateneinwilligung.
Erhält der Auftraggeber Kandidatendaten, ist er ebenfalls eigenständig Verantwortlicher und verpflichtet sich, diese ausschließlich zweckgebunden und unter Beachtung der DS-GVO zu verarbeiten sowie sie bei Widerruf des Kandidaten unverzüglich zu löschen.
AT&FP ist berechtigt, Einwilligungen, Widerrufe und Mitwirkungshandlungen zu dokumentieren und zum Nachweis aufzubewahren.
Zuordnung eingehender Bewerbungen: Bewerbungen, die während einer Kampagne direkt beim Kunden eingehen, gelten als durch uns initiiert.
§ 10 Garantie und Garantiebedingungen
Eine Garantie gilt nur, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart wurde und nur für die Leistungen und Kontingente aus der Erstlaufzeit des Vertrages.
Eine Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde die nachstehenden Mitwirkungshandlungen vollständig erbringt:
Der Kunde muss:
das Bewerberportal regemäßig pflegen
den geschulten Recruiting-Prozess einhalten (z. B. fünf Anrufversuche),
zu jedem im Bewerberportal eingestellten Kandidatenvorschlag innerhalb von zwei (2) Werktagen eine Rückmeldung im Bewerberportal abgeben (z. B. Einladung zum Gespräch, Rückfrage oder Absage); Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters,
alle Bewerber melden, auch solche, die nicht direkt über uns kamen,
vereinbarte / im Angebot empfohlene Werbebudgets (z. B. für Stellenanzeigen) einhalten und innerhalb der vereinbarten Zeiträume einsetzen,
bei der Auswahl und Behandlung vorgestellter Kandidaten die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einhalten; unzulässig sind insbesondere Benachteiligungen oder Absagen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes sowie unzulässige Fragen im Auswahlverfahren (z. B. nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Familienplanung).
Wir behalten uns eine Prüfung der Einhaltung dieser Punkte vor, inklusive Kontaktaufnahme zu Bewerbern bis zu 3 Monate nach Vertragsende.
Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Kunden entfällt jeglicher Garantieanspruch.
Wurde eine „Erfolgsgarantie“ vereinbart, gilt folgendes:
Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen wie im Angebot/Auftragsbestätigung angegeben, welche während der Erstlaufzeit des Vertrages erreicht werden.
Soweit in dem Angebot/Auftragsbestätigung nicht anders angegeben gilt die Garantie für eine Vakanz.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt der Erfolg als eingetreten, wenn eine Einstellung erfolgt.
Bei Nichterreichen der definierten Ergebnisse setzen wir die Betreuung für diese konkrete Beauftragung kostenfrei fort, bis das Garantieziel erreicht ist oder die Vakanz entfällt.
Die kostenfreie Fortsetzung der Betreuung betrifft ausschließlich die konkrete Vakanz, für die die Garantie gilt. Eine Aussetzung, Minderung oder Anrechnung auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, Laufzeit oder andere Kontingente ist ausgeschlossen.
Die Kostenfreiheit betrifft ausschließlich unsere Leistungen. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z. B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
Eine etwaige automatische Verlängerung des Rahmenvertrags bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit bleibt von einem Garantiefall unberührt und erfolgt auch dann, wenn eine Betreuung kostenfrei fortgeführt wird, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Wurde eine „Geld zurück Garantie“ vereinbart, gilt folgendes:
Wir garantieren eine bestimmte Anzahl an Einstellungen oder qualifizierten Bewerbungen, die während der Erstlaufzeit plus 60 Tage Karrenzzeit (Erfüllungszeitraum) erreicht werden.
Bei Nichterreichen erfolgt eine anteilige Rückzahlung.
Die Rückzahlung betrifft ausschließlich die Kosten unserer Leistungen für den Anteil des jeweils nicht erreichten Ziels. Aufwendungen für im Namen des Kunden zu buchende Drittleistungen, z. B. im Rahmen des Werbebudgets (für die Schaltung von Stellenanzeigen) oder Dritt-Kosten für Webhosting, sind von dem Kunden weiter zu tragen.
Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Erfüllungszeitraums schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden.
Auch hier gilt: Eine etwaige automatische Verlängerung des Rahmenvertrags bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit bleibt von einem Garantiefall unberührt und erfolgt auch dann, wenn eine rechtmäßige Rückzahlung greift, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Als Einstellungen im Sinne der vorstehenden Garantien gelten auch externe Bewerbungen, die während der Vertragslaufzeit direkt beim Kunden eingehen und hierauf basierende Einstellungen.
Sämtliche Garantien setzen einen diskriminierungsfreien Auswahlprozess des Kundens voraus.
Lehnt der Kunde einen vorgestellten Kandidaten nachweislich ganz oder teilweise aus Gründen ab, die gegen Paragrapf 1 AGG verstoßen (insbesondere Geschlecht, Alter, Schwangerschaft oder Familienplanung) oder macht er die Beantwortung unzulässiger Fragen (z.B. Kinderwunsch oder Schwangerschaft) zur Grundlage seiner Besetzungsentscheidung, entfallen sämtliche Ansprüche der Garantien der betroffenen Vakanz insbesondere der Rückzahlungsanspruch. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt unberüht.
Als Nachweis genügen insbesondere dokumentierte Äußerungen des Kunden gegenüber dem Anbieter, Kandidaten oder im Bewerberportal ( Gesprächsnotizen, Mails, Nachrichten).